AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die AGB haben nur Gültigkeit für Architekturführungen mit Kanus. Jede mündliche oder schriftliche Abmachung legt die Anerkennung der AGB zu Grunde
§ 2 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt zustande durch mündliche oder schriftliche Absprache, auch in Form einer E-Mail. Mit Vertragsabschluß wird die Zahlung der Leistung fällig.
§ 3 Preise
Alle Preise müssen mit der aktuell gültigen MWSt ausgewiesen werden
§ 4 Zahlung
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung 14 Tage vor dem vertraglichen Ereignis auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers
§ 5 Rücktritt/ Umbuchung
Der Rücktritt durch den Kunden vom Vertrag ist wie folgt möglich:
- unter Zahlung von 100% der festgelegten Zahlungssumme
- bis 72 Std. vor dem vertraglichen Ereignis unter Zahlung von 50% der festgelegten Zahlungssumme
- bis 14 Tage vor dem vertraglichen Ereignis ohne Zahlungsverpflichtung
Die Umbuchung durch den Kunden des vertraglich vereinbarten Termins ist wie folgt möglich:
- unter Zahlung von 50% der festgelegten Zahlungssumme
- bis 72 Std. vor dem vertraglichen Ereignis unter Zahlung von 25% der festgelegten Zahlungssumme
- Bei ungewöhnlich starkem Regen oder Gewitter ohne Zahlungsverpflichtung
§ 6 Gewährleistung
Fällt eine Tour aus, hat der Kunde das Recht auf einen Alternativ-Termin, ist dies nicht möglich, bekommt er sein Geld erstattet
§ 7 Haftungsbegrenzung bei Teilnahme an Kautouren
Die Teilnahme an den Kanutouren findet auf eigene Verantwortung statt. Haftung für Schäden jeder Art, die der Veranstalter nicht in grob fahrlässiger Form verschuldet hat, sind ausdrücklich ausgeschlossen Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sie selber zu verantworten hat.
§8 Teilnahmevoraussetzung
Alle Teilnehmer müssen schwimmen können. Es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die der Sicherheit auf dem Wasser entgegenstehen. Das Tragen von Schwimmwesten ist obligatorisch.
§9 Wirksamkeit
Bei Nichtigkeit einzelner Punkte der Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen erhalten.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg